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GASTHÖFE. 31 einlangende Hand zu erreichen wäre. Ist etwas abhanden gekom-
men
, so richte man ohne Verzug die Klage an den Schêch des
nächsten Dorfes und hierauf an den Statthalter der nächsten grös-
seren
Ortschaft. Auch vor Bettlern nehme man sich in Acht.

In Betreff der Honorirung der Beduinenescorte für Gegenden,
die sich nicht der türk. Regierung unterworfen haben, Ansätze auf-
zustellen
, ist sehr schwierig. Wir werden bei den einzelnen Touren
angeben können, was ungefähr in den letzten Jahren bezahlt
wurde; man erkundige sich danach aber immer aufs Neue beim
Consulat. Auch hier natürlich verringert eine grössere Gesellschaft
die Kosten. Die Unterhandlungen mit Beduinen müssen in jedem
einzelnen Falle wieder aufs neue geführt werden. Diese Leute sind
furchtbar zähe, sie suchen durch Warten den Reisenden mürbe zu
machen; sie verlangen einen Preis von jedem Einzelnen der Reise-
gesellschaft
, während man bei Abmachung einer Gesammtsumme
(in Piastern) in der Regel viel besser fährt. Die Unterhandlungen
führe man durch sichere Leute, am besten durch das Consulat,
und vermeide alle anderen sich aufdrängenden Zwischenhändler.

Die herrrenlosen[herrenlosen] Hunde (S. 54), für den Muslim bekanntlich ein
unreines Thier, das er nicht berühren darf, besonders in Damascus in
grosser Zahl, bellen den Europäer wohl an, beissen aber nie; ein
Stock, Schirm oder dergl. in der Hand benimmt auch das unsichere
Gefühl, das den einzelnen Reisenden etwa beschleichen könnte.

K. Gasthöfe. Klöster. Gastfreundschaft. Châne.

Eigentliche Gasthöfe finden sich nur in Yâfa, Jerusalem,
Haifa, Damascus, Beirût und Aleppo. Manche derselben be-
stehen
erst seit einigen Jahren. Man kann ihnen durchschnittlich
ein gutes Zeugniss ausstellen; die Dienerschaft jedoch besteht (wie
die Wirthe selbst) zumeist aus eingebornen Christen (ehemaligen
Dragomanen), von denen man nicht die Pünktlichkeit und Sorg-
falt
erwarten kann, wie in Europa. Auch die Begriffe von Rein-
lichkeit
sind theilweise andere. Der Pensionspreis in diesen Gast-
höfen
beläuft sich während der Saison durchschnittlich auf 12
16 fr. (häufig wird auch nach Shilling gerechnet; vergl. S. 6). Für
einen Bedienten zahlt man 34 fr. den Tag. Für längeren Auf-
enthalt
stelle man den Pensionspreis zum voraus fest. Wein wird
in der Regel nach der Karte besonders berechnet; die Kost ist
meist gut und reichlich. Die Bedienung wird auf dem Conto
nicht berechnet. Orientalische Sitte ist es, den Kellner durch
Klatschen mit den Händen zu rufen, vielleicht noch mit dem Ruf:
weled (oh Knabe!). Restaurants nach europäischen Begriffen
gibt es im Orient nicht.

Eine grosse Wohlthat für den Reisenden sind die Klöster. In der
Regel ist man in denselben wohl aufgehoben, und auch Protestanten
können ohne Scheu dort absteigen, obgleich das Ganze mehr für
katholische Pilger berechnet ist und die häufige Fastenkost nicht